Sofern der Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten versteuert (= Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten = Istversteuerung,), entsteht die Umsatzsteuer, wenn das Entgelt eingegangen ist.
Bei hoher Auslastung dagegen müssen für Überstunden nicht nur die zusätzlichen Stunden, sondern selbst diese auch noch mit einem Zuschlag höher entgolten werden.
Weitere Regelungen gibt es für Altersentschädigung, Abfindung, Überbrückungsgeld, Gesundheitsschäden, Hinterbliebenen-Versorgung, Witwen und Waisengeld sowie für den Bezug von Entgelten und Versorgungs-Ansprüchen aus mehreren Amtsverhältnissen.