Einmal musste er sich rechtfertigen für den Tod eines schwarzen Raufboldes, den er in Notwehr erschossen hatte, das andere Mal ging es um eine Abrechnung.
Er soll laut Statut mindestens einmal alle fünf Jahre abgehalten werden, regelmäßig finden sie aber seit über zehn Jahren in dreijährlichem Rhythmus statt.
Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt zunächst einmal dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht.