Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden, oder falls dies nicht möglich ist, neue Vornamen gewählt werden (Art. 47 EGBGB).
Eine Merkmalsänderung entlang eines ökologischen Umweltfaktors, oder mehrerer sich parallel ändernder, wird allgemein als „ecocline“ (seltener eingedeutscht: Ökokline) bezeichnet.