Die betroffene Pflanze trocknet aus und stirbt, weil sich dieser pathogene Mikroorganismus im Gewebe ausbreitet und die Zirkulation des Saftes verhindert.
Kann die Gefahr trotz dieser Maßnahmen nicht beseitigt werden, so muss der Unfallversicherungsträger darauf hinwirken, dass der betroffene Versicherte die gefährdende Tätigkeit unterlässt.
Nicht standortgerechte Forstkulturen erhöhen das Risiko und sind durch Gradationen stärker betroffen, weshalb der Umbau solcher Wälder hin zu lichten Mischbeständen anzuraten ist.
In einigen Fällen findet die Virusreplikation auch nur intermittierend statt, so dass bei den betroffenen Tieres der Nachweis nur zu bestimmten Zeitpunkten positiv verläuft.
Andererseits kann die Einleitung von Sümpfungswasser in Fließgewässer, insbesondere in trockenen Sommermonaten, dazu führen, dass der Gewässerdurchfluss in dem betroffenen Fließgewässer gewährleistet bleibt.