Zur OLB gehörte die Privatbank W. Fortmann & Söhne (bis Ende 2014 als Tochtergesellschaft, ab 2015 bis zur Schließung Ende 2016 als Zweigniederlassung), Oldenburg.
Die Handelsregistereintragung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft wirkt nicht konstitutiv, sondern hat nur eine – auf den Errichtungsvorgang im Ausland hinweisende – deklaratorische Bedeutung.
Eine klassische Betriebsstätte wie eine Zweigniederlassung oder eine Geschäftsstelle ist physisch vorhanden und weist eine konkrete unternehmerische Tätigkeit auf, die auch steuerlich erfasst wird.
Der Arbeitsort kann der Geschäftssitz des Arbeitgebers, eine Niederlassung, Zweigniederlassung, Zweigstelle, Filiale oder ein anderer vom Arbeitgeber zugewiesener Ort sein.