Im Jahre 2007 verabschiedete sie daher eine Wahlrechtsänderung, welche der im Urteil erklärten Verfassungswidrigkeit der Abänderung des volksbeschlossenen Wahlrechts Rechnung tragen sollte.
Das Kinderbildungsgesetz führt in § 9 ein Wahlrecht ein, das durch ein 15-%-Quorum, einen straffen Zeitplan und ein mehrstufiges Wahlverfahren reglementiert ist.