Die Unverletzlichkeit von Parlamentären wurde missachtet und in den roten Machtbereich gelangte Zivilisten und Soldaten der gegnerischen Parteien inhaftiert oder erschossen.
Das Grundrecht der Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung dürfen begrenzt werden, sollte die Verteidigung und der Schutz der Zivilbevölkerung das erfordern.
Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.
Er ist seit dem 19. Jahrhundert im Völkerrecht verankert mit dem Grundsatz der Unverletzlichkeit des Privateigentums in kriegerischen Auseinandersetzungen.
Die Parlamentärsflagge ist eine weiße Flagge, die den Parlamentär als solchen kennzeichnet und die Kombattanten zur Wahrung seiner völkerrechtlich garantierten Unverletzlichkeit verpflichtet.