1935 wurden die Gilden der Versicherungsaufsicht unterworfen, hatten ihre Satzungen an die Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes anzupassen und Reservefonds zu bilden, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt worden waren.
Damit ging die Einführung einer staatlichen Bürgschaft einher, auch ein Reservefonds von 200 Talern für schwierige wirtschaftliche Zeiten wurde eingerichtet.