Praktiziert wurde bzw. wird die Flagellation als Strafe (in Erziehung und Rechtspflege), als religiöse Bußübung sowie als eine sado-masochistische Sexualpraktik.
Danach ist er verpflichtet, an der Verwirklichung und Aufrechterhaltung der Rechtspflege mitzuwirken, was ihm Unwahrheiten vor Gericht wegen der Gefahr von Fehlurteilen verbietet.
Da dieser aber insbesondere durch die Rechtspflege stark beansprucht gewesen sei, hätten die Konsuln immer mehr Aufgaben übernommen und die Praetur zuletzt an Bedeutung übertroffen.