Konsequent verfolgte es auch Vereinbarungen in der Wirtschaftspraxis, die mit Hilfe von Wertsicherungsklauseln versuchte, den Verfall des Realwerts bei einzelnen Schuldverhältnissen auszuschalten.
Starb der Lehnsnehmer, so konnte sein Sohn das Lehen neu empfangen, musste dafür jedoch die sogenannte Ehrung entrichten (bis zu 5 % des Realwertes), aus der später die Erbschaftsteuer entstand.
Hyperinflationen kamen in der Geschichte schon mehrmals auch deshalb zum Stillstand, weil selbst der Realwert des Papiers zum Drucken der Banknoten höher war als der Wert einer Banknote.