Die 1979 ausbrechende zweite Ölkrise und Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf der Endphase behinderten jedoch die Einführung eines solchen Systems.
Eine sehr große Meinungsverschiedenheit zwischen dem König und dem Erzbischof entfachte sich an dem Thema der gerichtlichen Zuständigkeit für kriminelle Kleriker.