Ebenso wird ein Leihwagen aus wichtigen Anlässen heraus überbrückungshalber zur Verfügung gestellt, die Rückfahrt in der zweiten Wagenklasse der Bahn ist ebenfalls inklusive.
Leihwagen müssen von Leasingfahrzeugen abgegrenzt werden, obwohl zunächst das Prinzip ähnlich erscheint: auch eine Leasinggesellschaft erwirbt ein Fahrzeug, um es gegen Nutzungsentgelt auszuleihen.
Bei seriösen Anbietern wird sowohl bei der Abholung als auch bei der Rückgabe ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand des Leihwagens festgehalten wird.