Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die zwischen einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft auf Arbeitnehmerseite und einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft auf Arbeitgeberseite abgeschlossen werden.
Durch manche Kollektivverträge können sie auch dazu verwendet werden, auf die vollen acht Arbeitsstunden zu kommen, wie es oft in Büroberufen der Fall ist.
Neben Kollektivvertrag und Schlichtungswesen, Mindestlohn und Kündigungsschutz kodifiziert es auch Status sowie Rechte und Pflichten des österreichischen und des europäischen Betriebsrats.