Zu den Grundlöhnen und Boni kommen, besonders bei Kaderärzten, Zusatzhonorare aus Behandlungen von zusatzversicherten Patienten im stationären Bereich sowie bei Grund- und Zusatzversicherten im spitalambulanten Bereich.
Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden.