Die gänzliche Inaktivität von Muskeln, wie sie bei mehrtägiger Ruhigstellung von Muskelgewebe – beispielsweise nach einem Knochenbruch (Gipsverband) – vorkommt, führt zu einer besonders schnellen Inaktivitätsatrophie.
Eine Ruhigstellung erfolgt konservativ, d. h. mit Hilfe eines Gipsverbandes oder einer Schiene, oder operativ als Osteosynthese mit Hilfe einer Marknagelung oder einer Verplattung.
Die Anlage eines Gipsverbandes ist eine originäre ärztliche Tätigkeit, deren Durchführung in der Realität allerdings oft an erfahrene Krankenschwestern und -pfleger delegiert wird.
Diese wird mittels Klettverschlüssen an einem als Liegegips angelegten Gipsverband mit der Gehfläche nach unten zum Boden gerichtet am Gips festgeschnallt.
Ruhigstellungen von Gelenken, z. B. im Gipsverband oder Entlastungen mit z. B. einer Thomasschiene, finden bei aktuellen Behandlungskonzepten keine Anwendung mehr.
Zusätzliche äußerliche Ruhigstellungsverfahren, etwa ein Gipsverband oder ein Fixateur externe, sind daher bei der Anwendung von Bohrdrähten die Regel.