Den umstrittensten Punkt des Gesetzes stellte das Recht auf Gegendarstellung durch Personen dar, die sich durch veröffentlichte Informationen beleidigt fühlen.
Ein drittes abgelehntes Gesetz hätte Zeitungen dazu gezwungen, der Regierung unbeschränkt Gegendarstellungen zu ihr nicht genehmen Artikeln zu gewähren.
Dazu gehört auch die Pflicht, Falschmeldungen zu korrigieren, beispielsweise durch Veröffentlichung einer Berichtigung oder Gegendarstellung in der nächsten Ausgabe der Publikation.