Auch konnte der Familienname noch wechseln, zum Beispiel bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit oder bis etwa 1800 bei der Einheirat in einen Bauernhof.
Die Höfe sind nicht nach den Besitzern, sondern mit traditionellen Hofnamen benannt, die unabhängig von Einheirat und Besitzwechsel weiter geführt werden.