Diese Einschränkung dient dazu, die Berufskrankheiten von den so genannten Volkskrankheiten abzugrenzen, welche jedermann unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit treffen können.
Sein arbeitsrechtliches Engagement brachte in den 1930er-Jahren die Anerkennung der Silikose (Staublunge), einem lebensgefährlichen Leiden der Arbeiter in Giessereien und Steinbrüchen, als Berufskrankheit.
Ergänzt (Eierstockkrebs) bzw. erweitert (Kehlkopfkrebs) wurde außerdem die Liste der Krebserkrankungen, die als Berufskrankheiten anerkannt werden können.
Schäden, die durch die Arbeit mit Fluoriden entstehen, wie Skelettfluorose, Lungenschäden, Reizung des Magen-Darm-Trakts oder Verätzungen sind als Berufskrankheiten anerkannt.
Sie stellt oft eine Berufskrankheit dar, da zum Beispiel Klavierspieler, Sportler, Handwerker oder Personen, die länger am Computer arbeiten, besonders häufig an dieser Krankheit leiden.