Die Tramlinie 1 wurde nach einem 1944 gefällten Volksentscheid 1954 zunächst durch Autobusse und einige Jahre später dann durch die Trolleybuslinie 31 ersetzt.
Damit fallen nicht nur Lkw und Autobusse, sondern auch Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht unter die Maut.