So dienen Aufenthaltsbeschränkungen von Asylbewerbern nach deutschem Recht allein dazu, eine spätere Abschiebung zu erleichtern sowie eine gleichmäßige Verteilung der Asylanten auf alle Bundesländer zu gewährleisten.
Von einem solchen Diskurs geht eine normierende Macht aus, die oftmals in der Ausgrenzung und Benachteiligung von Minderheiten wie Asylanten, psychisch Kranken oder Strafgefangenen gipfelt.