Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „erwerben“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

er·wẹr·ben <erwirbst, erwarb, hat erworben> VERB mit OBJ jd erwirbt etwas

der Er·wẹrb <-(e)s, -e>

■ -sarbeit, -sbiografie/-sbiographie, -sfähigkeit, -smöglichkeit, -squelle, -squote, -szweig, Geld-, Grundstücks-, Neben-, Sprach-

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Damit gelang es 6 % eines Jahrgangs nicht, mindestens einen Hauptschulabschluss zu erwerben.
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Der Käufer erwirbt somit erst Eigentum an der Kaufsache, wenn er alle Forderungen begleicht.
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Er kann aber auch ganz ohne zivile Fahrerlaubnis erworben werden, das ist dann der sogenannte „B Anfänger“.
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Er veröffentlichte regelmäßig in einer Sammlerzeitschrift Aufsätze über seine neuesten Ankäufe, aus denen hervorgeht, dass er jeweils glaubte, ein Original erworben zu haben.
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Weiterhin existiert ein großer Shop, in dem neben den Produkten der Brennerei auch Souvenirs erworben werden können.
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Insgesamt waren 689 Grundstücke auf zwölf Gemarkungen zu erwerben.
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In der vereinseigenen Flugschule kann die Sportpilotenlizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge erworben werden.
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Er erwarb seine Bildung in seiner Heimatstadt und besuchte dort das Gymnasium.
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1941 wurde das Gebäude vom Diözesan-Caritasverband erworben und zu einem Altersheim umgestaltet.
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Nach mehrmaligem Besitzerwechsel erwarb 1973 eine Gruppe rheinischer Unternehmer das Schloss, in dem nach 1976 (nach abgeschlossener umfangreicher Restaurierung) das Universitätsseminar der Wirtschaft untergebracht war.
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"erwerben" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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