Aus der Bodenreform gingen 8,2 Hektar an fünf landarme Bauern mit Besitz unter 5 Hektar, 1,6 Hektar an drei landlose Bauern und Kleinpächter, sowie 0,6 Hektar an einen Industriearbeiter.
108 Hektar gingen an 15 Landarbeiter und landlose Bauern, 20,5 Hektar an vier landarme Bauern, 17 Hektar an zwei Kleinpächter, 19,5 Hektar an zwei Umsiedler.