Bekannt wurde er vor allem durch die von ihm begründete sogenannte Funktionenlehre und die damit einhergehende Unterscheidung von Garanten in Beschützer- und Überwachergaranten.
In der sogenannten Funktionenlehre werden zwei grundsätzliche Arten von Garantenstellungen angenommen, die wiederum verschiedene Entstehungsgründe haben können.